Warnung vor Schlankheitsmittel „Li-Pro 2“

(mko) Das Schlankheitsmittel „Li-Pro2 kann die Gesundheit gefährden und ist nicht verkehrsfähig. Als Inhaltsstoffe sind ausschließlich Pflanzen-Extrakte genannt. Die Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) hat jedoch ergeben, dass „Li-Pro2“ den nicht deklarierten, verschreibungspflichtigen Arzneimittelwirkstoff „Sibutramin“ enthält.

Die türkisfarbenen Kapseln werden zurzeit vor allem im Internet und in privaten Kreisen angeboten und verkauft. Ein Hersteller ist auf der Packung (Kunststoffdose mit grünem Etikett und englischsprachigem Aufdruck) nicht genannt. Das LUA warnt die Verbraucherinnen und Verbraucher dringend vor der Einnahme dieses oder vergleichbarer Produkte.

Sibutramin ist ein Appetitzügler und wird als letzte Möglichkeit zur arzneilichen Behandlung von Adipositas (Fettleibigkeit, Fettsucht) verwendet. In Deutschland ist er nur in einem einzigen Fertigarzneimittel enthalten und nur nach ärztlicher Verordnung in Apotheken erhältlich. Die in den illegalen Schlankheitskapseln gefundene Wirkstoffmenge ist fast doppelt so hoch wie die in Deutschland zugelassene höchste Einzeldosis.

Zum Wirkstoff Sibutramin sind vielfältige Anwendungsverbote und Nebenwirkungen bekannt, die eine ärztliche Überwachung zwingend erforderlich machen. Sibutramin kann gefährliche Blutdruckerhöhung verursachen. Außerdem kann es akute Herzerkrankungen provozieren und darf während der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht eingenommen werden. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen.

„Li-Pro2“ ist offensichtlich ein Nachfolger des berüchtigten Schlankheitsmittels „LiDa“, das in vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die vermeintlich natürlichen chinesischen Schlankheitskapseln enthielten ebenfalls nicht deklariertes Sibutramin.

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer werden verständigt. Der Handel mit solchen Schlankheitskapseln ist nach dem Arzneimittelgesetz ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz,Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz