(mko) Die Haut vergisst nichts. Schon gar keinen Sonnenbrand. Viele Untersuchungen bei bösartigen Formen von Hautkrebs haben gezeigt, dass die Betroffenen in jungen Jahren oft zu lange und zu viel Sonnenbestrahlung genossen haben. Bei jedem Sonnenbrand, selbst bei nur oberflächlichen Rötungen, wird das Erbgut in den Hautzellen (DNS) der Haut durch die Aufnahme von UVB-Strahlen erheblich beschädigt. Die betroffenen Zellen sterben entweder ab oder sie werden ersetzt. Kommt die Haut mit der Heilung nicht mehr nach, können sich die angegriffenen Zellen zu Krebs verändern. Kinderhaut ist viel empfindlicher als Erwachsenenhaut, daher braucht sie intensiven Schutz. Besonders problematisch ist die Sonnenbestrahlung, wenn in der Familie bereits Hautkrebs aufgetreten ist und bei Menschen, die viele Hautmale haben, da diese sich durch UV-Einwirkungen verändern können.
Früh erkannt lassen sich auffällige Veränderungen der Haut in der Regel gut behandeln. Aus diesem Grund raten Hautärzte regelmäßig zu einer sorgfältigen Selbstuntersuchung der Haut. Ab 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Bislang wurde die ärztliche Inspektion der Haut nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Verdacht auf Hautkrebs vorlag. Dies hat sich nun mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von November 2007 geändert: Die Untersuchung auf Hautkrebs ist damit im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm verankert.
(Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss). ...mehr