Nach der schrittweisen Aufhebung der bundesweit geltenden Quarantäne-Maßnahmen folgen weitere Lockerungen: Die aufgrund der COVID-19 Pandemie weltweit geltende Reisewarnung soll ab 15. Juni für die EU-Länder sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein aufgehoben werden, wie die Bundesregierung heute ankündigte. Sie wird ab 15. Juni durch differenzierte Reisehinweise ersetzt. Diese sollen eine Hilfestellung geben, in welchem Land ein Urlaub geplant werden kann. Auch über Reisen außerhalb von Europa wird es künftig weitere Entscheidungen geben.
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Urlaub: Nur jeder vierte gegen Unfall versichert
(mko) Ski-Hochsaison – bei der Urlaubsplanung denkt man häufig nicht an einen möglichen Unfall und schon gar nicht an die Kosten, die damit im Ernstfall verbunden sind. So ist z.B. nur jeder vierte Reisende versichert. Jeder siebte Tourist hat gesundheitliche Probleme, die eine unmittelbare Behandlung am Urlaubsort erforderlich machen, und jeder achte war in einen Verkehrsunfall verwickelt oder wurde Opfer eines kleineren Diebstahls. Besonders reisefreudig, aktiv und oft zu wagemutig sind heute die über 50 jährigen. Eine Unfall-Komfort-Schutz-Versicherung sollte daher nicht nur für Familien mit Kindern ins „Reisegepäck“ gehören, denn gesundheitliche Probleme und Unfälle in den Ferien können teuer werden und nicht alles deckt die häusliche Krankenversicherung ab. Daher bieten einige Versicherungen spezielle Leistungspakete mit unterschiedlichen Bausteinen an.
Neue Norovirus-Variante in vielen Ländern auf dem Vormarsch:
(mko) Wer unterwegs ist, auf Reisen oder geschäftlich sollte mehr auf Hygiene achten. Denn: Seit Ende 2012 nimmt in verschiedenen Reiseländern die Anzahl von Norovirus-Infektionen zu. Betroffen sind derzeit vor allem Großbritannien, die Niederlande, die USA, Japan, Frankreich, Australien und Neuseeland. Erste wissenschaftliche Untersuchungen weisen darauf hin, dass die neue Variante des Virus, „Sydney 2012“, die erhöhten Fallzahlen verursacht. Das CRM Centrum für Reisemedizin empfiehlt Reisenden, Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Flächendesinfektion zu beachten. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht bei einer engen Konzentration vieler Menschen – etwa in großen Hotels und auf Kreuzfahrtschiffen.
Flugreisen: Lebenswichtige Arzneimittel gehören ins Handgepäck
(mko) Urlaub: plötzlich fehlt der Koffer auf dem Gepäckband. Hilfe die Pille ist im Koffer!
Oder wer unter zu hohem Blutdruck leidet, Diabetes oder Malariatabletten zur Prophylaxe einnimmt, sollte bei Reiseantritt wichtige Arzneimittel im Handgepäck mitnehmen. Seit dem 11. September dürfen allerdings Arzneimittel hier nur mit besonderer Bescheinigung (beglaubigte Rezeptkopien mit dem Namen, der auch auf dem Flugticket vermerkt ist) mitgenommen werden. Natürlich kann man nötige Medikamente im aufgegebenen Koffer transportieren. Jedoch können manche Arzneimittel die Minusgrade, die im Gepäckraum oft herrschen, nicht vertragen. Zum Beispiel Peptid-Arzneimittel wie Insulin oder Beta-Interferone, sie sollen nicht eingefroren werden. Hier ist es ratsam, diese Mittel bei der Bord-Crew abzugeben. Ratsam ist jedoch, sich vor Abflug bei der Airline danach zu erkundigen und mit dem Apotheker ein Beratungsgespräch über mögliche Qualitätseinbußen bei Medikamenten durch zu starkes Sonnenlicht oder zu niedrige Temperaturen zu führen. Im Handgepäck dürfen seit August 2006 nur noch Flüssigkeiten in Behältern bis zu 100 ml Fassungsvermögen in transparenten, verschließbaren Plastikbeuteln, die nicht größer sind als 1 Liter (Drogerie-Handel), mitgenommen werden, Medikamente und Spezialnahrung wie Diabetiker- und Babynahrung sind davon allerdings ausgenommen.
Oder wer unter zu hohem Blutdruck leidet, Diabetes oder Malariatabletten zur Prophylaxe einnimmt, sollte bei Reiseantritt wichtige Arzneimittel im Handgepäck mitnehmen. Seit dem 11. September dürfen allerdings Arzneimittel hier nur mit besonderer Bescheinigung (beglaubigte Rezeptkopien mit dem Namen, der auch auf dem Flugticket vermerkt ist) mitgenommen werden. Natürlich kann man nötige Medikamente im aufgegebenen Koffer transportieren. Jedoch können manche Arzneimittel die Minusgrade, die im Gepäckraum oft herrschen, nicht vertragen. Zum Beispiel Peptid-Arzneimittel wie Insulin oder Beta-Interferone, sie sollen nicht eingefroren werden. Hier ist es ratsam, diese Mittel bei der Bord-Crew abzugeben. Ratsam ist jedoch, sich vor Abflug bei der Airline danach zu erkundigen und mit dem Apotheker ein Beratungsgespräch über mögliche Qualitätseinbußen bei Medikamenten durch zu starkes Sonnenlicht oder zu niedrige Temperaturen zu führen. Im Handgepäck dürfen seit August 2006 nur noch Flüssigkeiten in Behältern bis zu 100 ml Fassungsvermögen in transparenten, verschließbaren Plastikbeuteln, die nicht größer sind als 1 Liter (Drogerie-Handel), mitgenommen werden, Medikamente und Spezialnahrung wie Diabetiker- und Babynahrung sind davon allerdings ausgenommen.