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Die Pilgerzeit beginnt für Menschen islamischen Glaubens am kommenden Sonntag, 11. November 07. Wie schon in den vergangenen Jahren werden dann bis zum 24. Januar 2008 auch aus Deutschland wieder viele Tausend Gläubige zum Hajj nach Mekka aufbrechen. Dort ist in den dicht gedrängten Menschenansammlungen das Risiko, sich mit einer Infektionserkrankungen anzustecken, besonders groß.

Alle Pilger und Saisonarbeiter, die in den nächsten Wochen zum Hajj nach Mekka und Umgebung aufbrechen, müssen den Impfschutz gegen Meningokokken nachweisen. Außerdem ist die private Einfuhr von Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken generell verboten. Darauf weist das CRM Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf hin. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen des saudischen Gesundheitsministeriums und weitere Empfehlungen zur Gesundheitsvorsorge veröffentlicht das reisemedizinische Fachinstitut auf seinen Internetseiten
Reisemedizin
unter den Länderinformationen für Saudi-Arabien.
„Eine Beratung bei einem reisemedizinisch qualifizierten Arzt ist jedem Pilger dringend zu empfehlen“, sagt Privatdozent Dr. Tomas Jelinek, wissenschaftlicher Leiter des CRM. „Dabei sollte unbedingt auch der Impfschutz gegen Polio, Tetanus und Diphtherie, Hepatits A und B sowie gegen Grippe überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden“. Die vorgeschriebene Impfung gegen Meningokokken erfolgt bei Personen, die älter als zwei Jahre sind, mit einem speziellen Vierfach-Impfstoff. Sie ist ab dem 10.Tag nach der Injektion für drei Jahre gültig. Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 2 Jahren müssen eine Impfung mit 2 Dosen eines Meningokokken A-Impfstoffes im Abstand von 3 Monaten nachweisen. Reisende aus Ländern, in denen Gelbfieber vorkommt, müssen auch gegen diese Krankheit geimpft sein.

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