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Mit dem „Gesundheitsfonds“ wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1.1.2009 neu organisiert. Bislang konnte jede Krankenkasse ihren Beitragssatz selbst festlegen. Künftig schreibt die Bundesregierung einen einheitlichen Beitragssatz für die mehr als 200 gesetz­lichen Krankenkassen vor. Ab Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen prozentualen Beitrag für ihre Krankenversicherung. Das Geld fließt dann in eine zentrale Geldsammelstelle, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Topf bekommen die gesetzlichen Krankenkassen für jeden ihrer Versicherten eine feste einheitliche Pauschale zugewiesen.

Außerdem wurde ein komplizierter Verteilungsschlüssel entwickelt, durch den die Kassen für kranke Versicherte mehr Geld bekommen als für Gesunde. Für 80 Krankheiten gibt es Zuschläge zur Pauschale. Der bisherige Risikostrukturausgleich, der auch schon Alter, Geschlecht und Familiensituation der Versicherten berücksichtigte, wird damit erweitert zum „morbiditätsorientierten Risiko­strukturausgleich“ (kurz Morbi-RSA). ...mehr