Die matrixassoziierte autologe Chondrozyten-Implantation – kurz „ACI-M“ genannt – am Kniegelenk kann unter Beachtung bestimmter Qualitätsanforderungen und einer Dokumentation der Behandlungsergebnisse auch weiterhin als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus angewandt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) hat die ACI-M am Kniegelenk als eine viel versprechende Therapiealternative zur Behandlung von Knorpelschäden am Kniegelenk eingeschätzt und einen entsprechenden Beschluss gefasst, der zunächst bis Ende des Jahres 2014 gültig ist. Die ACI-M ist ein Verfahren zur biologischen Wiederherstellung von Gelenkknorpel, das seit Ende der 90er Jahre im Krankenhaus angewandt wird. Bei dieser Methode wird dem betroffenen Gelenk Knorpelgewebe entnommen, dieses im Labor in einer Trägermatrix angezüchtet und vermehrt, um dann bei einem zweiten operativen Eingriff samt Matrix in den Bereich des Knorpeldefekts implantiert und dort fixiert zu werden. Von Knorpelschäden des Kniegelenks sind in Deutschland pro Jahr etwa bis zu 5400 Patienten betroffen.