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(mko) Das Auto ist für sehr viele Herzpatienten im Alltag privat wie beruflich unverzichtbar. Wer sich mit einer Herzerkrankung ans Steuer setzen möchte, sollte vorher unbedingt eine Fahreignung mit dem Arzt klären, um eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und der anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Dazu bedarf es aber einer Beurteilungsgrundlage nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand“, betont der Kardiologe Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe von der Ruhr-Universität Bochum, Mitautor des aktuellen DGK-Positionspapiers und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Wir wollen damit Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem wir die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründen.“ Daher empfiehlt die Deutsche Herzstiftung Ärzten jetzt ein neues Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zur Fahreignung von betroffenen Patienten. Die Empfehlungen beziehen sich auf konkrete Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder gar nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arteriellen Bluthochdruck.

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