Krebszellen sind tückisch und können diesen Rezeptor auch täuschen, indem sie ihm hemmende Signalmoleküle präsentieren. Durch diesen biochemischen Austausch wird die Immunreaktion der Killerzelle reduziert – und sie lässt die Krebszelle unbehelligt. Wissenschaftler haben jetzt herausgefunden wie man die Killerzelle manipulieren kann so, dass sie auch bei getarnten Krebszellen aktiv wird. Sie bindet ein Protein, den PD1-Antikörper an den Rezeptor. Dann reagiert die Killerzelle nicht mehr auf hemmende Signale und greift die Krebszelle an.
Eine Herausforderung bei Immuntherapien ist allerdings die richtige Balance zwischen Stimulieren und Hemmung der Killerzellen: Das Immunsystem darf nicht überreagieren und zu viel gesundes Gewebe zerstören.
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Neue zielgerichtete Therapie bei fortgeschrittenem Basalzellkrebs
Auf dem jährlichen Jahrestreffen der Amerikanischen Krebsgesellschaft in Chicago (ASCO – 31.05. bis 04. 06.13) werden und wurden u.a. auch in diesem Jahr wieder wichtige Studien-Daten für zielgerichtete Krebs-Therapien vorgestellt.
Siehe Link:
Cancer-net
So beim fortgeschrittenem und symptomatischen metastasierten Basalzellkarzinom.
Schon 2012 standen zwei Krebs-Medikamente der Firma Roche im Blickpunkt: Vemurafenib (Zelboraf®) und Vismodegib (Erivedge®) – Zulassungen im Frühjahr 2012 von der amerikansichen Food and Drug Administration/FDA.
Jetzt sprach sich im April 2013 auch die europäische Arzneimittel-Agentur EMA für die Zulassung – voraussichtlich ab Mitte Juli 2013 – von Vismodegib, dem ersten Hedgehog-Signalweg-Inhibitor (Signalweg-Hemmer – s. Hintergrund) aus. Langzeit-Ergebnisse belegen, so Professor Axel Hausschild, Leiter der Dermato-Onkologie an der Hautuniklinik Kiel, dass der klinische Vorteil von Vismodegib, über einen längeren Zeitraum bestehen bleibt. Die objektive Ansprechrate lag bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem Basalzellkrebs bei 60,3 Prozent und bei 48,5 bei Patienten mit metastasierten Basalzellkarzinom.
Kinderhaut vor Sonne schützen: Gefahr von Hautkrebs
Früh erkannt lassen sich auffällige Veränderungen der Haut in der Regel gut behandeln. Aus diesem Grund raten Hautärzte regelmäßig zu einer sorgfältigen Selbstuntersuchung der Haut. Ab 1. Juli 2008 haben alle gesetzlich krankenversicherten Personen ab dem Alter von 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Bislang wurde die ärztliche Inspektion der Haut nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn ein Verdacht auf Hautkrebs vorlag. Dies hat sich nun mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von November 2007 geändert: Die Untersuchung auf Hautkrebs ist damit im gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramm verankert.
(Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss).
Beim Hautkrebs-Screening nicht irreführen lassen!
„Diese Tatsache wird vielfach untergraben, denn häufig wird den Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis erklärt, das Hautkrebs-Screening sei ausschließlich mit einem so genannten Auflichtmikroskop durchführbar. Die Verwendung dieses Hilfsmittels bezahle die Kasse aber nicht. Auf diese Art und Weise werden den Patienten zwischen 10 bis 15 Euro pro Untersuchung aus der Tasche gezogen.“
Sonnenbrand adé – kostenloser UV Check per Handy
(mko) Schön braun zu sein liegt voll im Trend – besonders bei Jugendlichen, die jedoch beim Hautschutz vor UV-Strahlen oft leichtsinnig sind. Hautschäden, die in den ersten 18 Lebensjahren passieren sind die häufigste Ursache fürHautkrebs. Jetzt gibt es einen kostenlosen UV-Check per HandyDafür muss die Nummer: 0171 88 24 325 in das Handy eingespeichert werden, wenn der UV- Check auch im Ausland genutzt werden soll, mit Zusatz +49 für Deutschland. An diese Runfnummer werden die Fragen per SMS geschickt. Eine Anfrage muss immer mit „UV“ beginnen, Groß und Kleinschreibungen spielen keine Rolle. Will man die Eigenschutzzeit der Haut für Palma de Mallorca wis-sen, gibt man: „uv e palma de mallorca“ (das „e“ steht für Spanien als Länderkennzahl) ein und die Antwort erfolgt sofort per SMS. Mehr Infos und alle Länderkennzeichen unter:UV-Check