Schlagwort-Archive: Hautkrebs-Screening

(mko)Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren können alle zwei Jahre ihre Haut untersuchen lassen. Die Kosten dieser Krebsfrüherkennungsmaßnahme trägt die Krankenkasse. Es fällt auch keine Praxisgebühr an.So ein Statement der atientenbeauftragten der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel.

„Diese Tatsache wird vielfach untergraben, denn häufig wird den Patientinnen und Patienten in der Arztpraxis erklärt, das Hautkrebs-Screening sei ausschließlich mit einem so genannten Auflichtmikroskop durchführbar. Die Verwendung dieses Hilfsmittels bezahle die Kasse aber nicht. Auf diese Art und Weise werden den Patienten zwischen 10 bis 15 Euro pro Untersuchung aus der Tasche gezogen.“ ...mehr