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(mko) Für Friseurinnen, Bäcker, Reinigungspersonal, Metallarbeiter, Krankenschwestern und Altenpfle-ger sind Hauterkrankungen nichts Seltenes. Pro Jahr treten 20 000 neue Verdachtsfälle auf, damit ge-hören Ekzeme und allergische Re-daktionen der Haut zum Spitzenreiter bei den Berufserkrankungen, die häufig zur Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Die große Sorge um den Arbeitsplatz verhin-dert aber auch, dass Arbeitsnehmer rechtzeitig einen Hautarzt aufsuchen. Professor Ein neues, optimiertes Hautarztverfahren (HAB) soll jetzt dazu beitragen, dass berufsbedingte Hautschäden schneller erkannt und therapiert werden können. Denn: viele Hautschutz- und Pflegepräparate oder lokale Bade- und Be-strahlungstherapien (PUVA) wer-den von den gesetzlichen Kran-kenkassen (GKV) nicht bezahlt, wohl aber von den Berufsgenossenschaften. Ist der berufliche Zu-sammenhang zu der Erkrankung eindeutig (bei Hauterkrankungen muss das Kriterium „schwere Krankheit“ oder „wiederholte Rückfälligkeit“ erfüllt sein), wird der Patient damit fast zum Privat-patienten. Denn: oft werden Hautschutzmittel oder Handschuhe falsch angewendet, Schutz-Handschuhe sollen z.B. nicht dau-erhaft getragen werden, weil die Haut darunter schwitzt und auf-weicht. Auch bieten viele Berufs-genossenschaften Hautschutzseminare an, die den vorsichtigen Um-gang mit Berufsschadstoffen vermitteln.