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(mko) Haare glätten ist gesundheitsschädlich wenn Haarglättungsmittel Formaldehyd enthalten. Verbraucher sollten beim Kauf oder beim Friseur darauf achten und diese Mittel nicht verwenden. Das rät das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin. In Baden-Württemberg wurden erstmals neuartige Mittel, die freies Formaldehyd in Konzentrationen von 1,7 bis 1,8% enthielten, gefunden. In der EU ist Formaldehyd als Konservierungsmittel in kosmetischen Mitteln nur bis zu einer Konzentration von 0,2% zugelassen, ab 0,05% ist eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Formaldehyd wirkt stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute. Der Stoff kann außerdem Allergien auslösen und ist vom Bundesinstitut für Risikobewertung als krebserzeugend beim Menschen eingestuft worden. In der EU ist Formaldehyd für die Anwendung in Haarglättungsmitteln nicht zugelassen. Offenbar beziehen Verbraucher und Frisiersalons aber mittels Direktimport oder über das Internet Produkte aus dem Ausland, ohne zu wissen, dass diese ihrer Gesundheit schaden können. Formaldehyd kann Krebs im Nasen-Rachen-Raum auslösen. Neuerdings wird in der Wissenschaft auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Formaldehyd und dem Auftreten der myeloischen Leukämie diskutiert. Bekanntermaßen kann Formaldehyd allergische Reaktionen der Atemwege und der Haut auslösen bis hin zum lebensbedrohlichen anaphylaktischen Schock. Es wirkt außerdem stark reizend auf Augen, Haut und Schleimhäute.