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Foto:Hartmann

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(mko) Wunden tun weh, besonders schmerzhaft ist oft ein Verbandswechsel. Zu den häufigsten Wunden  gehören das offene Bein (ulcus crusis), Druckgeschwüre (Dekubitus) und der diabetische Fuß. Rund zwei Millionen Menschen leiden in Deutschland an offenen Wunden. Das Ziel jeder Wundversorgung ist  es, Infektionen zu verhindern und die Wundheilung zu beschleunigen und zu unterstützen, so dass sich das Gewebe belastungsstabil verschließt und eine möglichst kleine und ästhetisch akzeptable Narbe zurückbleibt. ...mehr

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Hilfsmitteln gegen Dekubitus aufgelegt. Mit der Karte informiert der BVMed in Kurzform über die rechtlichen Grundlagen sowie Verordnungs- und Erstattungsfragen. Die neue BVMed-Infokarte ist im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen/Infokarten) abrufbar und bestellbar, siehe LINK. Die benötigten Hilfsmittel bei Liege- bzw. Druckgeschwüren sind zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Sie sind nicht apothekenpflichtig und bei allen Leistungserbringern, beispielsweise im Sanitätsfachhandel, erhältlich. Versicherte haben nach dem Gesetz (§ 33 SGB V) Anspruch auf Hilfsmittel gegen Dekubitus, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Nach dem Hilfsmittelverzeichnis ist das u. a. der Fall, wenn bereits ein Dekubitalulzera vorliegt oder wenn durch Krankheit oder Behinderung ein dauerhaftes Liegen bzw. Sitzen erforderlich ist und zugleich ein erhöhtes Dekubitusrisiko vorliegt.

Der BVMed weist in der Infokarte darauf hin, dass auch bei Pflegebedürftigkeit oder Aufenthalt im Pflegeheim der Anspruch des Versicherten gegenüber der Krankenkasse uneingeschränkt bestehen bleibt. Für den verordnenden Arzt ist es wichtig zu wissen, dass Hilfsmittel weder budget- noch richtgrößenrelevant sind. Die Hilfsmittel werden auf einem separaten Rezept verordnet. Dabei muss das Feld „7“ angekreuzt und die genaue Diagnose auf dem Rezept angegeben werden. Die namentliche Verordnung eines Produktes ist im Einzelfall möglich. Detaillierte Informationen zum Thema enthält die BVMed-Broschüre „Versorgungsleitfaden – Auswahl von Hilfsmitteln gegen Dekubitus.Infokarte Hilfsmittel

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