
Bei der Überprüfung dieser 100 Solarien zeigten sich eklatante Mängel vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung eines detaillierten Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis.
Auf Gesundheitsrisiken durch die UV-Strahlung, die mit dem Besonnen verbunden sind, und auf die geltenden Ausschlusskriterien wurde nur vereinzelt hingewiesen. Obwohl in zertifizierten Sonnenstudios grundsätzlich untersagt, konnten sich in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern auch Jugendliche unter 18 Jahren sonnen. Darüber hinaus wurden bei der Kontrolle auch zertifizierte Selbstbedienungs-Sonnenstudios gefunden, die ohne Personal arbeiten und daher keine Beratung gewährleisten.
Derzeit wird auf Bundesebene im Rahmen des Umweltgesetzbuches ein generelles Solarienverbot für Kinder und Jugendliche vorbereitet. Auf Verordnungsebene sollen weitere Anforderungen für den Betrieb von Solarien folgen, insbesondere die Begrenzung der Bestrahlungsstärke sowie Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gesetz umfasst alle Solarienbetreiber. So das Bundesamt für Strahlenschutz.