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(mko) Angesichts des brennenden Hochhauses in Frankreich, wo Juendliche aus purer Langeweile Feuer gelegt hatten und mehrere Bewohner starben, sollten Eltern ihre private Haftpflichtversicherung genau unter die Lupe nehmen und abchecken, ob auch die Schäden abgedeckt sind, die ihre übermütigen und oft leichtsinnigen Sprösslinge anrichten. Immerhin sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes Kinder und Jugendliche für mehr als ein Drittel aller fahrlässigen Brandstiftungen verantwortlich – insbesondere in den Sommermonaten, wo sie mehr Freizeit draußen verbringen. Da wird gern mal gezündelt – im Heu oder mit der Grillkohle. Daher rät die Versicherungsexpertin Sabrina Kudsi ( Nürnberger Versicherungsgruppe) Eltern eindringlich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, da diese auch für Schäden von Kindern und minderjährigen Jugendlichen abdeckt. Denn: Für Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. So das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.; 2 K2208/03. KO). Schon ein kleiner Schaden kann richtig teuer werden.