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(mko) Auch bei späten Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche besteht künftig eine Beratungspflicht des Arztes. Darüber muss er allerdings mit der Schwangeren Einvernehmen erzielen. Nach jahrelangem Streit billigte der Bundestag am 13.05.2009 die fraktionsübergreifende Initiative von Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD). Für dieses Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 326 Abgeordnete, 234 waren dagegen. Zugleich muss künftig zwischen der Diagnose und der ärztlichen Abbrucherlaubnis eine dreitägige Bedenkfrist liegen. Kommt der Arzt den Auflagen nicht nach, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Mehr im Internt unter:

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